Jugendfischereischein und Mitglied werden
Jugendliche können Mitglied im Verein werden und ab dem 7. Lebensjahr den Jugendfischereischein erwerben. Diesen stellt die jeweilige Gemeinde aus. Das Angeln ist in diesem Alter nur im Beisein eines Erwachsenen und Fischereischeininhabers gestattet, der zu jeder Zeit bereit sein muss, in den Angelvorgang einzugreifen.
Ab dem 14. Lebensjahr kann die Fischerprüfung abgelegt werden. Damit erhält der Jugendliche alle Rechte und Pflichten eines Fischereischeininhabers.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres wird der Jugendfischereischein nicht mehr verlängert.
Jugendarbeit im ASVO
Im ASV besteht für Jugendliche die Möglichkeit sich der Jugendgruppe anzuschließen.
Jugendliche die dem Verein beitreten wollen, können Informationen über die Kosten der Seite „Mitglied werden“ unter „Verein“ entnehmen:
An folgenden Tagen trifft sich die Jugendgruppe am Sandloch – Karte.
Termine 2018:
Tag | Uhrzeit | Ort |
xx.05. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.05. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.06. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.06. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.06. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.08. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.08. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.08. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.08. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.09. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx.09. | 16:00 Uhr | Sandloch |
xx..09. | 16:00 Uhr | Sandloch |